Der Wert einer Praxis unterliegt, wie jedes Wirtschaftsgut, den Gesetzmäßigkeiten des Marktes, geregelt durch Angebot und Nachfrage. Die Aufgabe eines Bewerters liegt darin, so genau wie möglich „den Marktwert“ zu beziffern, damit eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung zwischen Praxisabgeber und Praxisübernehmer möglich ist. Je nach Fachrichtung, Standort, Kassen-/Privatumsatzanteil, Praxiskostenstruktur, Übernahmefähigkeit der bisherigen Umsätze, Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung, bestehen für jede Praxis viele Aspekte, zur Bestimmung eines marktgerechten Praxiswertes. Eine objektive Einschätzung des „Marktwertes“ einer Praxis, die betriebswirtschaftlich und ökonomisch nachvollziehbar ist, ist eine wichtige Voraussetzung, damit sich beide Parteien einigen können.
Seit 1996 wurden über 400 Praxisabgaben, Niederlassungen bzw. Kooperation erfolgreich betriebswirtschaftlich beraten und betreut. Aus diesen Erfahrungen hat sich eine individuelle, marktgerechte Betrachtung und Einschätzung zum Wert einer Praxis bzw. eines Praxisanteils entwickelt.
Zu der Frage des „richtigen Praxiswertes“ stehe ich Praxisinhabern und Kaufinteressenten mit meiner langjährigen Erfahrung zu Seite.